Spendenquittung

Für Spenden bis 200 Euro gilt der abgestempelte Einzahlungsbeleg als Spendenquittung oder der Kontoauszug.

Für Spenden über 200 Euro stellen wir eine gesonderte Spendenbescheinigung aus. Deshalb bitten wir Sie, Ihren Namen und Ihre Anschrift deutlich lesbar einzusetzen.

Wir sind wegen Förderung des Tierschutzes gemäß §52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 14 AO durch Bescheid des Finanzamtes Bad Homburg, StNr. 03 250 92261, zuletzt vom 12.04.2021, als gemeinnützig anerkannt.  

Wir sind berechtigt, sowohl für Spenden wie auch für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach den amtlichen Vordrucken auszustellen.  

Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung des Tierschutzes (§52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 14 AO) verwendet wird.  

 

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Datenschutz

Der Tierschutzverein Bad Homburg e.V. (TSV) nimmt den Datenschutz sehr ernst. Hier finden Sie unsere vollständige Datenschutzerklärung.

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